Die Einwilligung der betroffenen Person ist jede ohne Zwang, für den konkreten Fall, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung.
Dies kann in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, abgegeben werden.