Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz.

Dabei macht die BITV keine Vorgaben zur Technik. Alle Komponenten des Anwendungsbereich (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) der Verordnung müssen sich bei der Darstellung von Informationen an den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Benutzer zur Aufnahme der Informationen orientieren.